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Das Kommando

Das Kommando in der Feuerwehr besteht aus dem Kommandanten und seinen

Stellvertreter. Die Hauptverantwortung der Feuerwehr obliegt dem Kommandanten. Im falle einer Verhinderung des Kommandante hat der Stellvertreter dafür sorge zu leisten die Geschäfte der Feuerwehr weiterzuführen.Die Wichtigsten aufgaben des Feuerwehrkommanten laut Steirischen  Landesfeuerwehrgesetz sind ·        Laufende Geschäftsführung der Feuerwehr·        Durchführung der Beschlüsse des Feuerwehrausschusses und der Wehrversammlung·        Gewährleistung der Einsatzbereitschaft·        Vertretung der Feuerwehr nach außen·        KameradschaftspflegeÜberdies ist der Feuerwehrkommandant dem Bürgermeister (oder Betriebsinhaber) und der Bevölkerung für die Schlagkraft in seiner Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich.  Laufende Geschäftsführung:Die Geschäftsführung gliedert sich in zwei Gruppen den eigenen sowie den übertragen Wirkungsbereich.Der eignen Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten der Feuerwehr, die im überwiegenden Interesse dieser gelegen sind und die von ihr selbst besorgt werden sollen, wie insbesondere ·        Vermögensverwaltung (z.B. Wehrkasse)·        Aufnahme und ausscheiden von Mitgliedern·        Kameradschaftspflege Der Übertragene  Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten der Feuerwehr, die im Auftrag (Feuerwehrgesetz, Bürgermeister etc.) zu besorgen sind, wie insbesondere ·        Ausbildung·        Mitwirkung bei überörtlichen EinsätzenDurchführung der Beschlüsse des Feuerwehrausschusses und der WehrversammlungBeschlüsse die im Feuerwehrausschuss oder in der Wehrversammlung beschlossen werden müssen vom Kommandanten durchgeführt werden oder  nach seinem ermessen an verantwortungsvolle Mitglieder weiter delegiert werden damit die Beschlüsse umgesetzt  werden.Gewährleistung der EinsatzbereitschaftDer Feuerwehrkommandant ist für die Einsatzbereitschaft seiner Feuerwehr verantwortlich. Dies erfordert zahlenmäßig genügend und geschulte Mitglieder, und auf die Einsatzanforderungen abgestimmte und einsatzbereite Gerätschaften. Vertretung der Feuerwehr nach außenDen Feuerwehrkommanten obliegt die Vertretung der Feuerwehrwehr nach Außen. Dieser hat die Feuerwehr zu den unterschiedlichsten Anlässen zu repräsentieren (Feuerwehrfesten, Jubiläen, Gratulationen, Begräbnissen u.v.m.) Informationen für die Bevölkerung über die Leistungen der Feuerwehrwehren in den Medien.Kameradschaftspflege

Der pflege der Kameradschaft ist größte Bedeutung beizumessen. Feuerwehrmitglieder die freiwilligen Dienst um den Mitmenschenmachen verrichten und dafür einen Gutteil ihrer Freizeit opfern, haben ein Anrecht darauf, in ihrer Feuerwehrwehr Anerkennung und Kameradschaft zu erfahren.

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