Atemschutz in der Feuerwehr
In der heutigen Zeit ist der Atemschutz bei keinem Brandeinsatz mehr wegzudenken.
Schon bei kleinsten Bränden in Gebäuden aber auch im Freien sind, Chemischen Substanzen denen die Einsatzkräfte ausgesetzt sind, auch in sehr kleinen Mengen schädlich. Werden die Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe - so genannten Atemgiften - gefährdet, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden. Somit stellt der Atemschutz eine interessante, abwechslungsreiche aber auch gefährliche Tätigkeit innerhalb der Feuerwehr dar. Immer an vorderster Front dabei und direkt am Ort des Geschehens ist es für jeden Feuerwehrmann eine Herausforderung.
Die Hauptaufgabe des Atemschutzwesens ist heutzutage nicht nur bei Brandeinsätzen gefragt, immer öfter ist der Atemschutz bei technischen Einsätzen auf der Strasse oder bei Austritten chemischer Stoffe (z.B. Chlorgas in den Stadtbädern) notwendig. Diese Einsätze werden in kleinem Ausmaß von der Ortsfeuerwehr bewältigt, bei größeren Ereignissen stehen eigene Stützpunkt mäßige Schadstofffahrzeuge zur Verfügung. AtemschutzausbildungDie Atemschutzausbildung ist eine sehr wichtige und ernstzunehmende Sache welche nicht auf die leichte Schulter genommen werden kann. Nach erfolgreicher Absolvierung der Feuerwehr-Grundausbildung steht dem Feuerwehrmann die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger offen. Um Sich aber als Atemschutzgeräteträger ausbilden zu lassen muss eine jeder eine Ärztliche Untersuchung machen. Wobei die Atmung, der Kreislauf und die Leistung eines jeden einzelnen genauerstens überprüft werden.Nach erfolgreicher Untersuchung und Genehmigung des Feuerwehrarztes begibt sich der Auszubildende in die Landesfeuerwehr und Zivilschutzschule Steiermark zu einen Mehrtägigen Lehrgang wo man das richtige und die sachgemäße Handhabung des Atemschutzgerätes lernt.Einer der Wichtigsten Teile dieses Lehrganges ist es aber das erkennen von Gefahren und der Umgang im Atemschutzeinsatz.Jeder Atemschtuzgeräteträger ist verpflichtet min 2-mal im Jahr an einer Feuerwehr internen Atemschutzübung teilzunehmen.Und alle 3 Jahre ab (45 alle Jahre) sich von einen Facharzt untersuchen zu lassen. Zurück |