Der Feuerwehrausschuss
Der Feuerwehrausschuss ist eines der höchsten Orange in der Feuerwehr
er besteht in Grunde aus zwei Ausschüssen zum einen der Ordentliche und zum zweiten der Außerordentliche oder erweiterte Ausschuss.Zum Ordentlichen gehören der Kommandant, dessen Stellvertreter, der Schriftführer, der Kassier, die Zugsmeister sowie die eingeteilten Gruppenkommandanten.Der Erweiterte Ausschuss besteht aus den Ordentlichen Ausschuss und den Funktionäre wie z.B. Jugendbeauftragter, Atemschutzbeauftragter, Funkbeauftragter, Geräte und Maschinenmeister etc. sowie Beratende Mitglieder. Die Aufgaben des Ausschusses sind in erster Linie über wichtige Entscheidungen sich zu Beraten und Abzustimmen. Jede Anschaffung, Dienstanweisungen, Feuerwehrinterne Angelegenheiten oder Veranstaltungen. Größere Entscheidungen müssen jedoch in nächster Instanz in der Wehrversammlung Abgestimmt werden sowie z. b. Das Budget.Aber nicht nur Zukunft betreffendes wird behandelt auch ein jeder Einsatz oder diverse Tätigkeiten. Dabei wird versucht diese zu Analysieren um aus etweilige Fehlern aber auch gut gelungenes zu lernen. Die Feuerwehr ist verpflichtet mindestens einmal vierteljährlich oder bei Bedarf öfters eine Ausschusssitzung abzuhalten. Den Vorsitz des Ausschusses hat der Kommandant oder dessen Stellvertreter inne. Für einen gültigen Beschluss genügt eine einfache Mehrheit. Welcher Ausschuss zusammen trifft entscheidet der Kommandant der Erweiterte kommt meist zusammen wenn es um diverse Belangen der Jeweiligen Funktionen oder der damit verbunden Aufgaben zusammen hängt. zurück |