Das Abbrennen von „Brauchtumsfeuern“ unterliegt grundsätzlich sehr strengen Regelungen,
Das Abbrennen von „Brauchtumsfeuern“ unterliegt grundsätzlich sehr strengen Regelungen,
Zu einem Brand kam es am, 06. April gegen 20:00 Uhr im Außenbereich einer Schretteranlage bei einer Recyclingfirma im Industriegebiet von St. Margarethen an der Raab.
Bei einer Baustellenausfahrt blieb am 01. April ein LKW beim Reversieren im weichen Untergrund stecken und konnte nicht weiterfahren.
Am 28. März konnten die Feuerwehren des Abschnittes 07. St. Margarethen an der Raab wieder eine Abschnittsfunkübung in gewohnter Form durchführen.
Aus bisher noch unbekannter Ursache kam in den Nachmittagstunden des 24. März zu einem Brand im Außenbereich einer Recycling Firma in St. Margarethen an der Raab.
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